CutPole
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Registered:
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13.12.2017
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Level:
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Foren-Fortgeschritten
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Date:
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28.12.2022
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Time:
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12:12 Uhr
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ID:
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8847
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Posts: |
32
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Hi @LowTightHappy,
ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens ist es offiziell nicht verboten öffentlich nackt herumzulaufen.
Aber der Kontext ist entscheidend. Also in welcher Umgebung, welche Personen sich am jeweiligen Ort aufhalten, zu welcher Tageszeit, und mit welchem Zweck. Und vor allem, ob sich jemand gestört fühlt. Dann und eben wenn gleichzeitig der Kontext unpassend ist, kann es sich um eine "Erregung des öffentlichen Ärgernisses" handeln.
Kritisch wird nur, wenn der Penis (ob beschnitten oder nicht) erigiert ist und bewusst so zur Schau gestellt wird. Dann können noch andere Verstöße hinzukommen.
Am besten, bevor man nackig losläuft, den Anwalt anrufen und fragen.
Und der sagt dann bloß: "Es kommt ganz darauf an!"
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